Werkvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung
Beide Modelle bringen fremde Fachleute in ein Vorhaben – rechtlich sind sie grundverschieden. Woran man sie im Alltag unterscheidet und warum die Vertragsüberschrift dabei nicht zählt.
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Werkvertrag vs Arbeitnehmerüberlassung – der Unterschied liegt darin, wer die Arbeit steuert und was geschuldet ist. Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein Ergebnis und lenkt seine Leute selbst. Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Verleiher Arbeitskräfte, die beim Entleiher nach dessen Vorgaben arbeiten. Für diese zweite Form gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Werkvertrag vs Arbeitnehmerüberlassung: der Grundunterschied
Im Werkvertrag steht ein beschriebenes Werk im Mittelpunkt. Der Unternehmer entscheidet, wer daran arbeitet, wann und in welcher Reihenfolge; der Besteller prüft am Ende das Ergebnis und nimmt es ab. Geht etwas schief, trägt der Unternehmer das Risiko und bessert nach.
Bei der Überlassung wird kein Ergebnis gekauft, sondern Arbeitskraft für eine Zeit. Die überlassene Person ist in den Betrieb des Entleihers eingegliedert: Sie nimmt an dessen Abstimmungen teil, bekommt ihre Aufgaben von dessen Führungskräften und arbeitet mit dessen Werkzeugen. Was dabei herauskommt, verantwortet der Entleiher selbst.
Für den Auftraggeber bedeutet das zwei verschiedene Arten von Steuerung. Im Werk steuert er über das Ziel: Er beschreibt vorab, was am Ende funktionieren muss, und prüft es. In der Überlassung steuert er über die Person: Er plant ihren Tag, setzt Prioritäten und bewertet ihre Arbeit laufend. Beides ist legitim, aber nicht beliebig mischbar.
Was das AÜG für die Überlassung vorschreibt
- Erlaubnis. Wer gewerblich Arbeitskräfte überlässt, braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§ 1 AÜG).
- Offenlegung. Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher muss ausdrücklich als Überlassung bezeichnet und jede Person vor dem Einsatz namentlich benannt werden.
- Höchstdauer. Dieselbe Person darf demselben Entleiher grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden.
- Gleichstellung. Spätestens nach neun Monaten hat die überlassene Person Anspruch auf das Arbeitsentgelt vergleichbarer Beschäftigter des Entleihers, soweit kein Tarifvertrag abweicht.
Diese Regeln greifen nur, wenn tatsächlich überlassen wird. Deshalb ist die Einordnung eines Vorhabens keine Formalie, sondern entscheidet, welches Gesetz gilt.
Werkvertrag vs Arbeitnehmerüberlassung: Merkmale im Alltag
Die Überschrift eines Vertrags zählt wenig. Behörden und Gerichte sehen sich an, wie die Zusammenarbeit tatsächlich abläuft. Typische Fragen:
- Wer teilt die einzelnen Aufgaben zu – die Projektleitung des Auftragnehmers oder Führungskräfte des Auftraggebers?
- Ist das Ergebnis vorab beschrieben, oder werden Tag für Tag neue Aufgaben nachgereicht?
- Arbeiten die Leute des Auftragnehmers in Dienstplänen, Urlaubsabstimmungen und Linienmeetings des Auftraggebers mit?
- Wird nach geprüftem Ergebnis abgerechnet oder allein nach anwesenden Stunden?
- Wer haftet, wenn das Ergebnis nicht stimmt?
Kein einzelnes Merkmal entscheidet allein. Je mehr Antworten auf Eingliederung zeigen, desto eher liegt eine Überlassung vor, gleich wie der Vertrag heißt.
Folgen einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung
Wird ein Werkvertrag im Alltag wie eine Überlassung gelebt und fehlt die Erlaubnis oder die Offenlegung, kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen der eingesetzten Person und dem Auftraggeber entstehen (§§ 9, 10 AÜG). Hinzu kommen Bußgelder für beide Seiten und das Risiko nachzuzahlender Sozialversicherungsbeiträge. Eine vorsorglich beantragte Erlaubnis schützt seit der Reform des Gesetzes nicht mehr, wenn der Vertrag nicht offen als Überlassung geschlossen wurde. Deshalb lohnt der Blick auf die gelebten Abläufe schon vor dem Start, nicht erst bei einer Prüfung.
Ein Beispiel aus dem Rechnungswesen
Eine Firma will den Abgleich von Zahlungen mit offenen Posten automatisieren. Variante eins: Ein externer Entwickler sitzt in der Buchhaltung, die Leiterin gibt ihm jeden Morgen neue Wünsche, abgerechnet wird nach Stunden. Das ist der Sache nach eingegliederte Mitarbeit. Variante zwei: Vor dem Start steht fest, dass Zahlungen eines Monats automatisch zugeordnet und Ausnahmen mit Grund angezeigt werden; der Auftragnehmer plant die Arbeit selbst, die Buchhaltung liefert Testdaten und prüft das Ergebnis an echten Belegen. Das ist ein Werk mit Abnahme.
Der Unterschied liegt nicht darin, ob man miteinander spricht – Rückfragen und gemeinsame Termine gibt es in beiden Varianten –, sondern darin, wer über die Arbeit entscheidet und woran sie gemessen wird.
Wie wir Vorhaben aufsetzen
Wir arbeiten im Werk- oder Dienstvertrag und richten den Alltag danach ein. Das Ergebnis und die Abnahmekriterien stehen vor dem Start im Angebot, Wünsche und Änderungen gehen an unsere Projektleitung, die sie einplant und mit dem Auftraggeber abstimmt. Unsere Leute bleiben in unserer Organisation und arbeiten mit unseren Werkzeugen. Wie das bei einem konkreten Ablauf aussieht, beschreibt die Leistung Prozessautomatisierung.
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